Als Hausverwaltung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Gemeinschaftsflächen in einem verkehrssicheren und gepflegten Zustand gehalten werden. Das betrifft insbesondere Treppenhäuser, Eingangsbereiche und Zuwege.
Was gehört zur Verkehrssicherungspflicht
Zur Verkehrssicherungspflicht zählt unter anderem, Treppenhäuser regelmäßig von Schmutz, Nässe und Stolperfallen zu befreien. Wird diese Pflicht vernachlässigt und es kommt zu einem Unfall, kann dies haftungsrechtliche Folgen haben.
Reinigungsturnus richtig festlegen
Der notwendige Reinigungsturnus hängt von der Frequentierung des Objekts ab. Bei stark frequentierten Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich ein wöchentlicher, bei kleineren Objekten ein zweiwöchentlicher Rhythmus.
Warum ein fester Ansprechpartner entscheidend ist
Gerade wenn Sie mehrere Objekte gleichzeitig verwalten, lohnt sich ein Dienstleister, der objektübergreifend mit einem festen Ansprechpartner arbeitet. Das reduziert Abstimmungsaufwand und sorgt für einheitliche Qualität über alle Liegenschaften hinweg.
Wer als Hausverwaltung ohnehin einen festen Ansprechpartner für die Reinigung sucht, kann kleinere Instandhaltungsarbeiten gleich mit abdecken lassen: Unser Hausmeisterservice übernimmt Kontrollgänge, kleinere Reparaturen und die Pflege der Außenanlagen aus einer Hand mit der Reinigung.
Was bei Vernachlässigung droht
Kommt es durch mangelhafte Reinigung zu einem Sturz im Treppenhaus, prüft die Haftpflichtversicherung im Streitfall genau, ob die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wurde. Ein dokumentierter, regelmäßiger Reinigungsplan mit nachvollziehbaren Terminen ist dabei Ihr wichtigster Nachweis. Fehlt eine solche Dokumentation völlig oder lässt sich der letzte Reinigungstermin nicht belegen, kann das im Zweifel zulasten der Hausverwaltung ausgelegt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich fahrlässig gehandelt wurde.
Dokumentation als Absicherung
Ein professioneller Reinigungsdienstleister führt in der Regel Nachweise über durchgeführte Termine, sei es in Form von Reinigungsplänen, Checklisten oder digitaler Dokumentation. Für Hausverwaltungen ist das doppelt wertvoll: Es schafft Transparenz gegenüber Eigentümergemeinschaften und Mietparteien, und es liefert im Streitfall den notwendigen Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.
Besondere Sorgfalt bei denkmalgeschützten Treppenhäusern
Ein erheblicher Teil der Lübecker Altstadt steht unter Denkmalschutz, viele Mehrfamilienhäuser dort haben historische Natursteintreppen, alte Holzgeländer oder empfindliche Fliesenböden. Für Hausverwaltungen kommt hier zur Verkehrssicherungspflicht eine weitere Verantwortung hinzu: Die Reinigung darf die historische Bausubstanz nicht beschädigen, was unter Umständen zusätzliche Auflagen der Denkmalschutzbehörde nach sich ziehen kann. Ein Reinigungsdienstleister, der sowohl mit modernen als auch mit historischen Materialien vertraut ist, erspart Ihnen hier unnötige Konflikte.
Was bei mehreren Liegenschaften über verschiedene Stadtteile zu beachten ist
Hausverwaltungen im Raum Lübeck betreuen häufig ein gemischtes Portfolio, von Altbauten in der Innenstadt bis zu moderneren Objekten in Stadtteilen wie Buntekuh oder Kücknitz. Jedes dieser Objekte kann unterschiedliche Reinigungsintervalle und Nachweispflichten erfordern, abhängig von Frequentierung, Bausubstanz und individuellen Vereinbarungen mit den Eigentümergemeinschaften. Ein zentraler, objektübergreifender Ansprechpartner, der den Überblick über alle diese Besonderheiten behält, reduziert das Risiko, dass an einzelnen Objekten die Dokumentation lückenhaft wird.